Diejenigen, die Immobilien und dingliche Rechte erben, müssen die Erbschaftssteuer zahlen. Die Bemessungsgrundlage ergibt sich aus dem Katasterertrag, der um 5% aufgewertet und mit den entsprechenden Koeffizienten (siehe PDF am Ende der Seite) multipliziert wird. Je nach Verwandschaftsgrad werden jedenfalls unterschiedliche Steuersätze angewandt, wie von der folgenden Zusammenfassung angezeigt:
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