Der Erwerber, der einen Bau kauft, muss die MwSt. und/oder die Registersteuer und die Hypotheken- und Katastersteuer zahlen. Die Steuersätze sind niedriger beim Kauf der Erstwohnung. Der Steuerbetrag ändert sich wenn der Verkäufer
Um den Kauf einer Einheit zu vermeiden, die den Katastervorschriften nicht entspricht, muss man beim Notariatsakt, bei sonstiger Nichtigkeit, nicht nur die Katasterdaten angeben, sondern auch den Hinweis auf die Planimetrien, die beim Katasteramt hinterlegt sind.
Die Steuer (Register-, Hypotheken- und Katastersteuer) werden bei der Registrierung der Urkunde vom Notar geleistet.
Notwendige Voraussetzungen, um die Freibeträge für die Erstwohnung zu erhalten:
• Es muss sich nicht um eine Luxusimmobilie handeln
• Die Immobilie muss sich in der Wohnsitzgemeinde des Erwerbers befinden (oder dort, wo er seinen Wohnsitz innerhalb von 18 Monaten nach Vertragsabschluss einnehmen wird).
Der Erwerber darf außerdem keine Rechte auf Besitz, Nutzung, Nutznießung und Wohnrecht von andere Wohnungen in der selben Gemeinde und in Italien haben.
Mehrerlöse bei Immobilienverkauf
Aus einem Immobilienverkauf kann möglicherweise ein Mehrerlös stammen, der sich aus der Differenz zwischen Ankauf- oder Baupreis und Verkaufspreis ergibt. Diese Differenz ist als besteuerbares Einkommen zu betrachten.
Als Ersatz zum gewöhnlichen Besteuerungssystem kann der Verkäufer beim Notar zur Besitzübertragung eine Ersatzsteuer von 20% auf den Mehrerlös beantragen, die direkt vom Notar geleistet wird.
Laden Sie die komplette Datei "Guida per l'acquisto della Casa" der Agenzia delle Entrate (Einkommensagentur) herunter (aktualisiert September 2022)