Der Besitzer, der einen Bau vermietet, erhält dadurch ein Einkommen, das wahlweise nach zwei Modalitäten besteuert werden kann:
1. Regime ordinario di tassazione (gewöhnliche Steuerregelung), bei der die Bemessungsgrundlage der Irpef-Berechnung von der Art des abgeschlossenen Vertrages abhängt:
2. Regime della cedolare secca, eine Ersatzsteuer auf die Mieteinnahmen von Wohnimmobilien seitens natürlicher Personen. Diese Regelung gilt daher nicht für die Gesellschaften.
Derjenige, der die cedolare secca wählt, muss per Einschreiben dem Mieter Bescheid geben und verzichtet damit auf die Berechtigung einer Änderung der Miete, auch wenn sie im Vertrag vorgesehen ist, Istat-Teuerungsrate inklusive.
Jeder Miet- und Pachtvertrag einer Immobilie muss registriert werden, egal wie hoch sein Betrag ist, wenn seine Dauer die 30 Tage im Jahr überschreitet. Er muss binnen 30 Tagen seit dem Abschlussdatum registriert werden, entweder telematisch oder beim Gebietsbüro der Agenzia delle Entrate (Einkommensagentur).
Der Prozentsatz der Registersteuer unterscheidet sich je nach der vermieteten Immobilie und sieht einen Mindesteinzahlungsbetrag von 67 € vor.
Die Nichtregistrierung des Vertrags sowie die partielle Unterschlagung des Betrags und die Nicht- oder verspätete Einzahlung der Registersteuer führen zu einer Verwaltungsstrafe.
Laden Sie die komplette Datei "Guida per l'acquisto della Casa" der Agenzia delle Entrate (Einkommensagentur) herunter (aktualisiert Januar 2013)