Immobilienerbschaften

Diejenigen, die Immobilien und dingliche Rechte erben, müssen die Erbschaftssteuer zahlen. Die Bemessungsgrundlage ergibt sich aus dem Katasterertrag, der um 5% aufgewertet und mit den entsprechenden Koeffizienten (siehe PDF am Ende der Seite) multipliziert wird. Je nach Verwandschaftsgrad werden jedenfalls unterschiedliche Steuersätze angewandt, wie von der folgenden Zusammenfassung angezeigt:

 

Immobilienerbschaften

Laden Sie die komplette Datei "Il fisco sulla casa" der Agenzia delle Entrate (Einkommensagentur) herunter (aktualisiert Januar 2013)